Einspruch Österreich gegen Usbekistans Beitritt zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
abgestimmt am
29.03.2012
Zusammenfassung
Österreich beantragt einen formellen Einspruch gegen den Beitritt Usbekistans zum Haager Beglaubigungsübereinkommen, weil die Urkundensicherheit dort sehr gering ist.
einfache MehrheitXXIV29.03.2012
Andere
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich legt formell Einspruch gegen den Beitritt Usbekistans zum Haager Beglaubigungsübereinkommen ein.
Der Einspruch muss vor dem 15. Februar 2012 beim niederländischen Außenministerium eingereicht werden, damit er wirksam wird.
Die Ablehnung beruht auf der sehr geringen Urkundensicherheit in Usbekistan, die das Risiko gefälschter Dokumente erhöht.
Keine finanziellen oder wirtschaftlichen Auswirkungen werden durch den Einspruch erwartet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.