Amtssitzabkommen zwischen Österreich und der Internationalen Anti‑Korruptionsakademie
abgestimmt am
29.03.2012
Zusammenfassung
Das Abkommen legt den rechtlichen Status, die Immunitäten und steuerlichen Befreiungen der Internationalen Anti‑Korruptionsakademie in Österreich fest und regelt ihren Sitz in Laxenburg.
einfache MehrheitXXIV29.03.2012
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Österreich erkennt die Rechtsfähigkeit der IACA an, sodass sie Verträge abschließen, Eigentum erwerben und vor Gericht klagen kann.
Der Sitz der Akademie ist unverletzlich – niemand darf das Gelände ohne Zustimmung des Dekans betreten, außer in Notfällen.
Die IACA ist grundsätzlich von österreichischer Gerichtsbarkeit befreit, mit Ausnahmen bei Verkehrsunfällen und freiwilligem Verzicht.
Die Akademie und ihr Vermögen sind von allen Steuern, Zöllen und Abgaben befreit; importierte Fahrzeuge erhalten ein Diplomatenkennzeichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.