Modernisierung des Gesetzes für die Israelitische Religionsgesellschaft
abgestimmt am
19.04.2012
Zusammenfassung
Modernisierung des Gesetzes über die äußeren Rechtsverhältnisse der Israelitischen Religionsgesellschaft zur Anpassung an heutige rechtliche Standards.
2/3 MehrheitXXIV19.04.2012
Gesetz
Religion
Schwerpunkte
Die Israelitische Religionsgesellschaft wird als anerkannte Religionsgesellschaft und Körperschaft des öffentlichen Rechts bestätigt.
Die Verfassung der Religionsgesellschaft muss klare Regeln zu Name, Sitz, Mitgliedschaft und Organisation enthalten.
Neue Kultusgemeinden dürfen nur gegründet werden, wenn ihre wirtschaftliche und organisatorische Überlebensfähigkeit gesichert ist.
Es besteht ein Recht auf religiöse Betreuung für Mitglieder in Bundesheer, Haftanstalten oder öffentlichen Pflegeeinrichtungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.