EU‑Fiskalvertrag zur Stabilität und Koordination in der Eurozone
namentlich
abgestimmt am
04.07.2012
Zusammenfassung
Der Vertrag stärkt die fiskalische Disziplin in der Eurozone, indem er ein strukturelles Defizit von max. 0,5 % des BIP vorschreibt und einen automatischen Korrekturmechanismus bei Überschreitung einführt.
einfache MehrheitXXIV04.07.2012
Andere
Wirtschaft
Europäische Union
Währungsbeziehungen
namentliche Abstimmung
internationales Abkommen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
Der Vertrag legt ein neues fiskalisches Regelwerk fest, das ein ausgeglichenes oder überschüssiges Haushaltsdefizit verlangt und strukturelle Defizite von höchstens 0,5 % des BIP zulässt.
Ein automatischer Korrekturmechanismus wird aktiviert, wenn ein Land die festgelegten Defizit‑ oder Schuldenobergrenzen überschreitet.
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, mittelfristige Haushaltsziele zu setzen und regelmäßig zu aktualisieren.
Der Vertrag tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, sobald zwölf Eurozonen‑Staaten ihre Ratifizierung abgeschlossen haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.