Dieses Gesetz führt eine umfassende Neustrukturierung der österreichischen Polizeibehörden durch, indem es verschiedene Direktionen zu neun Landespolizeidirektionen zusammenführt.
einfache MehrheitXXIV19.04.2012
Gesetz
Gesundheit
Strafrecht
Europäische Union
ehrende Auszeichnung
öffentliche Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Zusammenführung der bisherigen Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen und Landespolizeikommande zu neun neuen Landespolizeidirektionen.
Einrichtung einer Landespolizeidirektion pro Bundesland mit Sitz in der Landeshauptstadt, geleitet von einem Landespolizeidirektor.
Bestimmte Landespolizeidirektionen übernehmen die Funktion als Sicherheitsbehörde erster Instanz für spezifische Gemeinden (z.B. Graz, Linz, Salzburg).
Alle Aufgaben, Befugnisse und laufenden Verfahren der alten Behörden werden automatisch auf die neuen Landespolizeidirektionen übertragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.