Protokoll zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Tschechien an OECD‑Standards
abgestimmt am
16.05.2012
Zusammenfassung
Das Protokoll ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Tschechischen Republik, um den OECD‑Standard für Steuertransparenz zu erfüllen. Es passt Artikel 22 an, ersetzt Artikel 25 durch neue Regeln zum Informationsaustausch und fügt einen detaillierten Antragsabsatz hinzu.
einfache MehrheitXXIV16.05.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der einleitende Teil von Artikel 22 Absatz 2 wird geändert, um die Doppelbesteuerung für in der Tschechischen Republik ansässige Personen zu verhindern.
Artikel 25 wird durch neue Regelungen zum Austausch steuerlicher Informationen ersetzt, die Vertraulichkeit sichern und Ausnahmen für Geschäfts‑ und Berufsgeheimnisse festlegen.
Ein neuer Absatz 4 wird eingeführt und definiert, welche Angaben die anfragende Behörde bei einem Informationsersuchen bereitstellen muss (Identität, Zweck, Herkunft der Daten etc.).
Das Protokoll tritt in Kraft, sobald beide Staaten die innerstaatlichen Voraussetzungen per diplomatischer Mitteilung erfüllt haben; es gilt für Steuerzeiträume ab dem 1. Januar des Jahres nach dem Inkrafttreten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.