Öffnung des Wasser‑Übereinkommens für Nicht‑UNECE‑Staaten
abgestimmt am
13.06.2012
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Artikel 25 und 26 des Wasser‑Übereinkommens, um UN‑Mitgliedsstaaten außerhalb der UNECE‑Region den Beitritt nach Genehmigung zu ermöglichen. Es entstehen keine Kosten für Österreich.
einfache MehrheitXXIV13.06.2012
Andere
Umwelt
Wasserbewirtschaftung
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Ein neuer Absatz (3) wird in Artikel 25 eingefügt, der allen UN‑Mitgliedsstaaten, die nicht bereits in Absatz 2 genannt sind, den Beitritt nach Genehmigung durch die Tagung der Vertragsparteien erlaubt.
Artikel 26 wird um den Hinweis ergänzt, dass das Inkrafttreten des neuen Absatzes 3 von Art. 25 nach 90 Tagen nach Hinterlegung der Beitrittsurkunde erfolgt.
Die Änderung hat keinerlei finanzielle oder verwaltungstechnische Folgen für Österreich; es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bürger*innen oder Unternehmen.
Alle bis zum 28. November 2003 Vertragsparteien müssen die Änderung ratifizieren, damit sie wirksam wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.