Österreich‑Schweiz‑Steuerabkommen 2013 – Nachversteuerung und Quellenbesteuerung
abgestimmt am
06.07.2012
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die nachträgliche Besteuerung von in der Schweiz gehaltenen Vermögenswerten österreichischer Personen und führt ab 2013 eine Quellensteuer von 25 % auf Kapitaleinkünfte ein.
einfache MehrheitXXIV06.07.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen hat das Ziel, die effektive Besteuerung von in Österreich ansässigen Personen sicherzustellen, deren Vermögenswerte bei Schweizer Zahlstellen liegen.
Schweizerische Zahlstellen informieren betroffene Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten (bis ca. 1. März 2013) über ihre Rechte und Pflichten.
Betroffene Personen müssen bis zum 31. Mai 2013 schriftlich angeben, ob sie die Nachversteuerung per Einmalzahlung (Art. 7) oder eine freiwillige Meldung (Art. 9) wünschen; keine Mitteilung führt automatisch zur Einmalzahlung.
Die Einmalzahlung wird nach Anhang I berechnet (mindestens 15 % bzw. bis zu 30 % des relevanten Kapitals) und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung fällig.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.