Österreich‑Spanisches Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen
abgestimmt am
22.05.2013
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Spanien bei der Produktion von Kinofilmen, Animations‑ und Dokumentarfilmen. Gemeinschaftsproduktionen werden wie nationale Filme behandelt, erhalten gleiche Förderungen und müssen bestimmte finanzielle und technische Beteiligungsgrenzen einhalten.
einfache MehrheitXXIV22.05.2013
Andere
Filmindustrie
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Gemeinschaftsproduktionen (Kinofilme, Animations‑ und Dokumentarfilme) gelten als gleichwertig zu nationalen Filmen und erhalten dieselben Förderungen.
Produzenten müssen über ausreichende technische, finanzielle und berufliche Qualifikationen verfügen und einen Sitz oder eine Niederlassung im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates besitzen.
Der finanzielle Anteil jedes Partners liegt zwischen 20 % und 80 % (bei bilateralen Produktionen) bzw. 10‑70 % bei multilateralen Produktionen; die Einnahmen werden proportional zum Beitrag verteilt.
Anträge auf Anerkennung müssen vor Drehbeginn bei den jeweiligen nationalen Behörden eingereicht werden und enthalten u. a. Produktionsplan, Finanzierungsnachweis und Personallisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.