2. Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2009 – umfassende Reform der Sozialversicherung
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Das 2. Sozialrechts‑Änderungsgesetz 2009 modernisiert das Wehrgesetz‑Verweis, erweitert den Versicherungsschutz (z. B. Fremdsprachenassistent*innen), passt Beitragsgrundlagen an und führt neue Melde‑ sowie Finanzierungsregelungen ein.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Alle Verweise auf das Wehrgesetz 1990 werden durch das aktuelle Wehrgesetz 2001 ersetzt; gleichzeitig wird die Fremdsprachenassistenz als versicherte Tätigkeit neu aufgenommen.
Personen, die als Fremdsprachenassistent*innen nach dem Lehrbeauftragtengesetz eingesetzt werden, werden in die Pflichtversicherung aufgenommen.
Die Beitragsgrundlage für Erntehelfer*innen und Fremdsprachenassistent*innen wird auf Basis ihrer tatsächlichen Einkünfte festgelegt.
Die Sozialversicherungsträger erhalten erweiterte Auskunfts‑ und Datenabfrage‑rechte gegenüber dem Zentralen Melderegister und den Bundes‑Abgabenbehörden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.