Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 passt den Pakt von 2011 an das EU‑Haushaltsrecht an. Er führt verbindliche Fiskalregeln – Maastricht‑Saldo, strukturelle Defizit‑Bremse, Ausgabenbremse und Schuldenquotenanpassung – ein und legt Sanktionen bei Nichteinhaltung fest.
einfache MehrheitXXIV06.07.2012
Andere
Föderalismus
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der neue Stabilitätspakt führt ein System mehrfacher Fiskalregeln ein: Maastricht‑Saldo, strukturelle Defizit‑Bremse, Ausgabenbremse und Schuldenquotenanpassung.
Ziel ist ein struktureller Saldo von maximal ‑0,45 % des nominalen BIP für ganz Österreich ab 2017; für den Bund gilt ‑0,35 %, für Länder und Gemeinden ‑0,1 %.
Bei Nichteinhaltung wird ein Sanktionsbeitrag von 15 % der Überschreitung fällig; die Sanktionen werden über Kontrollkonten und ein Schlichtungsgremium durchgesetzt.
Die Bundesanstalt Statistik Österreich erstellt die notwendigen Daten und Berichte; das Koordinationskomitee koordiniert Bund, Länder und Gemeinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.