Zusammenfassung
Das Gesetz verschärft das Führerscheingesetz: Es führt einen Mopedausweis ab 15 Jahren ein, verlangt verpflichtende praktische Ausbildung und senkt die Gebühren bei Führerschein‑Neuausstellungen, zudem werden Kindersicherungskurse eingeführt.einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Das Mindestalter für das Lenken von Mopeds, leichten vierrädrigen Fahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen wird auf 15 Jahre festgelegt; ein Mopedausweis ist obligatorisch.
- Ein Mopedausweis wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller mindestens acht theoretische und sechs praktische Unterrichtseinheiten (davon zwei im öffentlichen Verkehr) absolviert hat und weitere Nachweise erbringt.
- Bei einem erneuten Verstoß während der dritten Probezeitverlängerung muss ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Lenkberechtigung entzogen wird.
- Bei Neuausstellung des Führerscheins im Zusammenhang mit Weiterbildungen wird nur ein Kosten‑Ersatz von 10 € verlangt; die reguläre Gebühr entfällt.
Reden
13 Reden insgesamt
Pro
Contra
Vilimsky Harald
FPÖ
Heinzl Anton
SPÖ
Dokumente (PDFs)
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