Novelle zum Führerscheingesetz – Mopedausweis, Praxis‑Ausbildung & Gebührenreduktion

Zusammenfassung

Das Gesetz verschärft das Führerscheingesetz: Es führt einen Mopedausweis ab 15 Jahren ein, verlangt verpflichtende praktische Ausbildung und senkt die Gebühren bei Führerschein‑Neuausstellungen, zudem werden Kindersicherungskurse eingeführt.
einfache Mehrheit XXIV 10.07.2009
Gesetz
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Das Mindestalter für das Lenken von Mopeds, leichten vierrädrigen Fahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen wird auf 15 Jahre festgelegt; ein Mopedausweis ist obligatorisch.
  • Ein Mopedausweis wird nur ausgestellt, wenn der Antragsteller mindestens acht theoretische und sechs praktische Unterrichtseinheiten (davon zwei im öffentlichen Verkehr) absolviert hat und weitere Nachweise erbringt.
  • Bei einem erneuten Verstoß während der dritten Probezeitverlängerung muss ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung durchgeführt werden, bevor die Lenkberechtigung entzogen wird.
  • Bei Neuausstellung des Führerscheins im Zusammenhang mit Weiterbildungen wird nur ein Kosten‑Ersatz von 10 € verlangt; die reguläre Gebühr entfällt.

Reden

13 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:55 min
12. FSG-Novelle
3:28 min
12. FSG-Novelle
Dokumente (PDFs)
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