Das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz (FNG) schafft das BFA als zentrale Behörde für Asyl- und Fremdenrecht und führt neue Aufenthaltstitel sowie modernisierte Verfahren ein.
einfache MehrheitXXIV05.07.2012
Gesetz
Verwaltungsorganisation
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
Neustrukturierung der Behörden: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird als zentrale Behörde mit bundesweiter Zuständigkeit etabliert.
Einführung neuer Aufenthaltstitel: Es werden neue Formen der Aufenthaltsberechtigung geschaffen, die teilweise an Integrationsleistungen oder Erwerbstätigkeit gekoppelt sind.
Erweiterte Befugnisse der Sicherheitsorgane: Die Polizei und andere Organe erhalten klarere Regeln für Festnahmen, Durchsuchungen und die Identitätsfeststellung.
Verbesserte Datenverwaltung: Durch ein zentrales Fremdenregister sollen Informationen zwischen den Behörden schneller und sicherer ausgetauscht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.