Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Georgien – Dividenden & Informationsaustausch
abgestimmt am
16.10.2012
Zusammenfassung
Das Protokoll von 2012 ändert das Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien: Es begrenzt die Quellensteuer auf Dividenden auf 10 % und passt den Informationsaustausch an den OECD‑Standard an, wobei Bankgeheimnisse nicht mehr als Hindernis gelten. Das Abkommen tritt am 1. September 2012 in Kraft und gilt für Steuerzeiträume ab dem 1. Januar 2013.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Dividenden dürfen im Quellenstaat besteuert werden, jedoch darf die Steuer für Empfänger mit Wohnsitz im anderen Staat maximal 10 % des Bruttobetrags betragen.
Hält der Begünstigte eine Unternehmensbeteiligung von mindestens 10 % am ausschüttenden Unternehmen, wird die Dividende ausschließlich im Wohnsitzstaat des Begünstigten besteuert.
Die Behörden beider Länder tauschen nur Informationen aus, die für die Anwendung oder Durchsetzung des Abkommens voraussichtlich relevant sind; diese Informationen gelten als vertraulich.
Der Informationsaustausch darf nicht für unbegründete Anfragen („fishing expeditions“) genutzt werden und ist nicht automatisch, sondern nur auf Anfrage möglich.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.