Protokoll zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens – Informationsaustausch
abgestimmt am
16.10.2012
Zusammenfassung
Das 2012 unterzeichnete Protokoll zwischen Österreich und Zypern ändert Artikel 26 des Doppelbesteuerungsabkommens, um einen vertraulichen, verpflichtenden Informationsaustausch zu ermöglichen, der den OECD‑Standards entspricht.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die Vertragsparteien tauschen vertrauliche Steuerinformationen aus, die für die Anwendung des Abkommens oder die Durchsetzung nationaler Steuergesetze nötig sind.
Erhaltene Informationen dürfen nur von Behörden genutzt werden, die mit der Besteuerung, Erhebung oder Rechtsdurchsetzung befasst sind; sie bleiben geheim.
Ein Staat darf keine Informationen verlangen, die gegen sein nationales Recht, Geschäftsgeheimnisse oder das öffentliche Interesse verstoßen.
Bei einer Anfrage muss das anfragende Land alle im eigenen Hoheitsgebiet verfügbaren Mittel ausschöpfen, auch wenn es keinen direkten Eigeninteresse hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.