Zustimmung zur Erweiterung des EBRD‑Mandats auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum
abgestimmt am
16.10.2012
Zusammenfassung
Der Antrag will Österreichs Zustimmung zur Erweiterung des EBRD‑Zwecks ermöglichen, sodass die Bank künftig auch im südlichen und östlichen Mittelmeerraum tätig sein kann.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Zweck der EBRD wird erweitert, sodass die Bank künftig auch in der Mongolei und in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums tätig sein kann.
Die Änderung wurde vom Gouverneursrat einstimmig beschlossen und muss von allen Mitgliedstaaten, darunter Österreich, ratifiziert werden.
Die Genehmigung erfolgt im Nationalrat nach dem Verfahren des Staatsvertrags (§ 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG).
Die französische und russische Sprachfassung des Staatsvertrags wird per Sonderkundmachung öffentlich zugänglich gemacht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.