Abkommen über die wechselseitige Leihe von staatlichem Kulturgut zwischen Österreich und Albanien
abgestimmt am
16.10.2012
Zusammenfassung
Das Abkommen zwischen Österreich und Albanien regelt die wechselseitige Leihe von staatlichem Kulturgut, garantiert Eigentumsrechte, Immunität und eine schnelle Rückgabe sowie ein Verfahren zur Streitbeilegung über den IGH.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
Kunst
Museum
Kulturpolitik
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für den Austausch von staatlichem Kulturgut zwischen Österreich und Albanien.
Es erkennt das Eigentum jedes Landes an den ausgeliehenen Objekten an und verbietet jede Form von Zwangsmaßnahmen gegen diese Gegenstände.
Beide Länder verpflichten sich, die ausgeliehenen Objekte nach Ablauf der Ausstellung unverzüglich zurückzugeben.
Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen gelöst werden; bleibt das erfolglos, können sie vor den Internationalen Gerichtshof gebracht werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.