Beendigung des Konsularvertrags Österreich‑Rumänien
abgestimmt am
16.10.2012
Zusammenfassung
Der Nationalrat soll ein Protokoll zur einvernehmlichen Beendigung des 1970 zwischen Österreich und Rumänien geschlossenen Konsularvertrags genehmigen, weil das Wiener Übereinkommen die gleichen Regelungen enthält und einige Bestimmungen veraltet sind.
einfache MehrheitXXIV16.10.2012
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Der Nationalrat muss das Protokoll gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B‑VG genehmigen, weil es Gesetzesänderungen beinhaltet.
Das Protokoll beendet den Konsularvertrag von 1970 einvernehmlich, weil das Wiener Übereinkommen die gleichen Regelungen enthält und einige Bestimmungen des alten Vertrags bereits veraltet sind.
Durch die Beendigung entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten für Bürger*innen oder Unternehmen.
Die Beendigung hat keinerlei Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft, Beschäftigung oder soziale Belange.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.