Modernisierung der Sozialversicherung – Organspende, erweiterte Angehörigen‑Definition und digitale Meldungen
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Das SRÄG 2009 modernisiert die Sozialversicherung: Es führt neue Organspende‑Regelungen ein, erweitert den Begriff der Angehörigen, legt elektronische Meldungen für Arbeitgeber fest und nimmt zahlreiche technische Anpassungen vor.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Vorarlberger Schilehrerverband wird in die Liste der berufsständischen Organe aufgenommen.
Eine neue Organspende‑Regelung wird eingeführt, die den Versicherungsfall bei Spenden definiert und Kostenübernahme für grenzüberschreitende Fälle vorsieht.
Der Begriff der Angehörigen wird auf Personen erweitert, die seit mindestens zehn Monaten im gleichen Haushalt leben und unentgeltlich den Haushalt führen.
Arbeitgeber müssen künftig ihre Beitragsgrundlagen elektronisch melden; Frist für die Meldung endet am letzten Tag der Einzahlungsfrist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.