Anpassung des Zahlungsdienstegesetzes zur Umsetzung von SEPA
abgestimmt am
05.12.2012
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt das Zahlungsdienstegesetz an EU-Vorgaben an, um den SEPA-Zahlungsverkehr in Österreich zu etablieren und Sanktionen bei Verstößen festzulegen.
einfache MehrheitXXIV05.12.2012
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr (SEPA).
Festlegung der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft als offizielle Stelle für Beschwerden.
Verpflichtung für Zahlungsinstitute, Änderungen ihrer Daten mindestens einen Monat vorab der Aufsichtsbehörde zu melden.
Verbot von höheren Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen im Vergleich zu Inlandszahlungen sowie Verbot von Gebühren für die Bereitstellung der IBAN.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.