Digitale Ablieferungspflicht für periodische Online‑Medien
abgestimmt am
22.01.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ergänzt das Mediengesetz um eine digitale Ablieferungspflicht: Es definiert "Medieninhalte", legt fest, dass die Österreichische Nationalbibliothek periodische Online‑Medien sammelt und bei Bedarf von den Betreibern Datenlieferungen verlangt. Betreiber können die Nutzung für bis zu ein Jahr sperren; Kosten bis 250 € trägt der Betreiber, höhere Kosten übernimmt der Staat.
einfache MehrheitXXIV22.01.2009
Gesetz
Presse
Bibliothek
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ein neuer Begriff „Medieninhalte“ wird definiert: alles, was gedanklich in Wort, Schrift, Ton oder Bild vermittelt wird.
Für Websites, die keinen öffentlichen Meinungs‑ oder Informationsgehalt haben, muss nur Name/Firma und Sitz des Betreibers angegeben werden; weitere Angaben entfallen.
Die ÖNB darf viermal jährlich automatisiert alle öffentlich zugänglichen periodischen elektronischen Medien mit .at‑Domain oder österreichischem Bezug sammeln.
Die ÖNB kann einzelne digitale Medien sammeln, muss den Betreiber vorher schriftlich informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.