Kostenfreie, verpflichtende Kindergartenpflicht ab 2009/10

Zusammenfassung

Der Bund verpflichtet die Länder, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 allen 5‑jährigen Kindern einen kostenfreien, halbtägigen Kindergartenplatz (mind. 16–20 Std/Woche) vorzuhalten; die Finanzierung erfolgt über jährliche Bundeszuschüsse von 70 Mio €.
einfache Mehrheit XXIV 17.06.2009
Andere
Familie
Gliedstaat
Föderalismus

Schwerpunkte

  • Alle Kinder im letzten Kindergartenjahr (5‑jährig) müssen mindestens 16–20 Stunden pro Woche, an mindestens vier Tagen, einer geeigneten Betreuungseinrichtung besuchen.
  • Der Besuch ist für die Eltern kostenfrei; Elternbeiträge entfallen.
  • Der Bund stellt den Ländern jährlich 70 Millionen Euro (2009/10 bis 2013) als Bundeszuschuss zur Deckung der Mehrkosten bereit.
  • Die Länder müssen ihre Landesgesetze bis spätestens 1. September 2009 (für die Kostenfreiheit) bzw. 1. September 2010 (für die Besuchspflicht) anpassen.

Reden

20 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:35 min
Vereinbarg.gem.Art. 15a B-VG betr. Kinderbetreuungseinrichtungen
5:01 min
Vereinbarg.gem.Art. 15a B-VG betr. Kinderbetreuungseinrichtungen
Dokumente (PDFs)
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