Zusammenfassung
Der Bund verpflichtet die Länder, ab dem Kindergartenjahr 2009/10 allen 5‑jährigen Kindern einen kostenfreien, halbtägigen Kindergartenplatz (mind. 16–20 Std/Woche) vorzuhalten; die Finanzierung erfolgt über jährliche Bundeszuschüsse von 70 Mio €.einfache Mehrheit XXIV 17.06.2009
Andere
Familie
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
- Alle Kinder im letzten Kindergartenjahr (5‑jährig) müssen mindestens 16–20 Stunden pro Woche, an mindestens vier Tagen, einer geeigneten Betreuungseinrichtung besuchen.
- Der Besuch ist für die Eltern kostenfrei; Elternbeiträge entfallen.
- Der Bund stellt den Ländern jährlich 70 Millionen Euro (2009/10 bis 2013) als Bundeszuschuss zur Deckung der Mehrkosten bereit.
- Die Länder müssen ihre Landesgesetze bis spätestens 1. September 2009 (für die Kostenfreiheit) bzw. 1. September 2010 (für die Besuchspflicht) anpassen.
Referenziert in
Reden
20 Reden insgesamt
Pro
Contra
Schimanek Carmen
FPÖ
Dokumente (PDFs)
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