Direkte Anbindung von Logistik- und Militäranlagen an Bundesstraßen
abgestimmt am
31.01.2013
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht die direkte Anbindung von großen Logistikzentren (Bahn, Luft, Wasser) an das Bundesstraßennetz und erlaubt Zufahrten zu militärischen Liegenschaften.
einfache MehrheitXXIV31.01.2013
Gesetz
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
Direkte Anbindung von großen Eisenbahnanlagen (Güterterminals/Frachtenbahnhöfe) an Bundesstraßen wird ermöglicht, sofern diese eine Fläche von mindestens 50 Hektar haben.
Flughäfen können nun direkt mit dem Bundesstraßennetz verbunden werden.
Häfen und Länden, die Schiffe mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1.350 Tonnen aufnehmen können, dürfen direkt angebunden werden.
Der Bund darf Zufahrten zu militärischen Liegenschaften des Bundesheeres erlauben, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.