Protokoll zur Bekämpfung illegaler Waffenherstellung und -handels
abgestimmt am
04.07.2013
Zusammenfassung
Das Protokoll ergänzt das UN‑Übereinkommen gegen organisierte Kriminalität und verpflichtet die Staaten, illegale Herstellung und Handel mit Schusswaffen, Teilen und Munition zu kriminalisieren, Kennzeichnungs‑ und Lizenzpflichten einzuführen sowie einen internationalen Informations‑ und Kooperationsrahmen zu schaffen.
einfache MehrheitXXIV04.07.2013
Andere
Handel
Industrie
Strafrecht
Vereinte Nationen
internationales Abkommen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Ziel des Protokolls ist die Förderung internationaler Zusammenarbeit, um die illegale Herstellung und den illegalen Handel mit Schusswaffen, Teilen und Munition zu verhindern, zu bekämpfen und zu beseitigen.
Die Vertragsstaaten müssen die Herstellung, den Handel und das Verändern von Kennzeichnungen als Straftaten definieren und strafbar machen.
Jede Schusswaffe muss bei der Herstellung eindeutig gekennzeichnet werden; importierte Waffen benötigen ebenfalls eine Kennzeichnung, die Herkunft und ggf. das Einfuhrjahr angibt.
Die Staaten müssen wirksame Lizenz‑ und Genehmigungssysteme für Ein‑, Aus‑ und Durchfuhr von Waffen, Teilen und Munition etablieren und deren Echtheit prüfen können.
Protokoll gegen unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Protokoll gegen unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
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