Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Chile regelt, welche Personen und Einkünfte in welchem Land besteuert werden dürfen, definiert Begriffe wie Ansässigkeit und Betriebsstätte und verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen.
einfache MehrheitXXIV20.03.2013
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen gilt für alle Personen, die in Österreich oder Chile (oder in beiden) ansässig sind, also natürliche Personen, Gesellschaften und andere Vereinigungen.
Es umfasst die Einkommen‑ und Vermögensteuern beider Länder, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer und ähnliche Steuern.
Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung, die für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt wird; bestimmte rein vorbereitende Tätigkeiten gelten nicht als Betriebsstätte.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird in Österreich die Steuer auf im Ausland erzielte Einkünfte entweder freigestellt oder mit einer Anrechnung der im anderen Staat gezahlten Steuer reduziert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.