Das Abkommen zwischen Österreich und Moldau regelt die gegenseitige Hilfe bei Natur‑ und technischen Katastrophen. Es legt Verfahren, Grenz‑ und Zollerleichterungen sowie Kosten‑ und Haftungsregeln fest – die Hilfe ist freiwillig und wird in der Regel nicht vergütet.
einfache MehrheitXXIV20.03.2013
Andere
Zivilschutz
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Schaffung eines rechtlich verbindlichen Rahmens für gegenseitige Hilfe bei Natur‑ und technischen Katastrophen.
Benennung der Bundesministerin für Inneres (Österreich) und des moldauischen Innenministeriums als zentrale Kontaktstellen.
Erleichterung des Grenzübertritts für Rettungsteams, Ausrüstung und Hilfsgüter sowie vereinfachte Visa‑ und Passverfahren.
Hilfeleistungen sind freiwillig; Kosten werden nicht erstattet, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.