Neues Sozialversicherungsabkommen Österreich‑Liechtenstein für Drittstaatsangehörige

Zusammenfassung

Das neue Abkommen zwischen Österreich und Liechtenstein ersetzt alte Sozialversicherungsabkommen und erweitert den Anwendungsbereich der EU‑Verordnungen 883/2004 und 987/2009 auf Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem der beiden Länder.
einfache Mehrheit XXIV 21.03.2013
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen ersetzt die alten bilateralen Sozialversicherungsabkommen, weil seit 2012 die EU‑Verordnungen 883/2004 und 987/2009 in Liechtenstein gelten.
  • Drittstaatsangehörige, die in Österreich oder Liechtenstein ihren rechtmäßigen Wohnsitz haben, erhalten ab sofort die gleichen Koordinierungsrechte wie EU‑Bürger.
  • Die Anwendung der Verordnungen ist an den Nachweis eines rechtmäßigen Wohnsitzes im jeweiligen Vertragsstaat geknüpft; ein bloßer Aufenthalt reicht nicht aus.
  • Das Abkommen gilt nicht für Fälle, die ausschließlich einen einzigen Vertragsstaat betreffen, und schließt bestimmte beitragsunabhängige Leistungen (Anhang X) aus.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit
2:29 min
Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein über soziale Sicherheit
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.