Novellierung der Gesundheitsfinanzierungsvereinbarung 2013
abgestimmt am
26.04.2013
Zusammenfassung
Die Vereinbarung von 2013 passt das Gesundheitsfinanzierungsgesetz von 2008 an die Zielsteuerung‑Gesundheit an, richtet Bundes‑ und Landes‑gesundheitsfonds ein, legt neue Finanzierungs‑ und Daten‑Standards fest und verlängert die Laufzeit bis Ende 2014.
einfache MehrheitXXIV26.04.2013
Andere
Gesundheit
Föderalismus
Schwerpunkte
Einrichtung und Weiterentwicklung der Bundesgesundheitsagentur sowie der Landes‑gesundheitsfonds als zentrale Planungs‑ und Finanzierungsorgane.
Anpassung von Planung, Qualität, Gesundheitstelematik (ELGA) und Dokumentation an die Zielsteuerung‑Gesundheit.
Finanzierung von ELGA (jeweils bis zu 30 Mio. €) und überregionale Gesundheits‑ und Vorsorgeprogramme (3,5 Mio. € jährlich).
Inkrafttreten am 1. Januar 2013 und Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2014 (Verlängerung bei Fortbestand des FAG 2008).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.