Novelle EU-Polizeikooperationsgesetz und BAK-Gesetz
abgestimmt am
20.03.2013
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die österreichische Polizeikooperation an das neue SIS II an und erweitert den Aufgabenbereich des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung.
einfache MehrheitXXIV20.03.2013
Gesetz
Europäische Union
öffentliche Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Anpassung der österreichischen Polizeigesetzgebung an das neue, technisch modernisierte Schengener Informationssystem (SIS II).
Der Bundesminister für Inneres wird als zentraler Verantwortlicher für die Führung und den Datenschutz der nationalen Datenanwendung im SIS II festgelegt.
Verbesserung der Identifizierung von Personen, um Verwechslungen bei der Fahndung zu vermeiden, insbesondere wenn Identitäten missbraucht wurden.
Erweiterung der Aufgaben des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung um die Ermittlung bei Verletzung des Amtsgeheimnisses.
EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und BG über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
EU – Polizeikooperationsgesetz (EU-PolKG) und BG über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
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