Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich‑Liechtenstein (Dividenden, Zinsen, Informations‑ und Vollstreckungshilfe)
abgestimmt am
20.03.2013
Zusammenfassung
Das 2013 unterzeichnete Protokoll ändert das 1969 zwischen Österreich und Liechtenstein bestehende Doppelbesteuerungsabkommen. Es senkt die Quellensteuer auf Dividenden bei qualifizierten Beteiligungen auf 0 % und eliminiert die Quellensteuer auf Zinsen, führt einen detaillierten Informationsaustausch sowie gegenseitige Vollstreckungshilfe ein und gilt seit dem 1. Januar 2014.
einfache MehrheitXXIV20.03.2013
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Dividenden, die von einer in Österreich ansässigen Gesellschaft an eine in Liechtenstein ansässige Person gezahlt werden, unterliegen nur noch einem Quellensteuersatz von 0 % wenn der Empfänger eine Gesellschaft mit mindestens 10 % Beteiligung ist; sonst bleibt der bisherige Satz von 15 % gelten.
Zinszahlungen zwischen den beiden Vertragsstaaten werden künftig vollständig von der Quellensteuer befreit.
Ein neuer Informationsaustausch‑Artikel ermöglicht den Behörden beider Länder, steuerrelevante Daten anzufordern und zu übermitteln; die erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Durch den neuen Vollstreckungs‑Artikel erhalten die Vertragsparteien gegenseitige Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steueransprüchen, inklusive Anerkennung und Vollstreckung von Forderungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.