Einführung von Bildungsteilzeit, Bildungsteilzeit‑geld und Fachkräftestipendium
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Bildungsteilzeit ein, schafft ein Bildungsteilzeitgeld, reformiert das Weiterbildungsgeld und etabliert ein Fachkräftestipendium, um die Vereinbarkeit von Beruf und Weiterbildung zu verbessern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Gesetz
Arbeitsrecht
Erwachsenenbildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2013
Einführung der Bildungsteilzeit: Arbeitnehmer können ihre wöchentliche Arbeitszeit um 25‑50 % reduzieren, mindestens vier Monate bis zu zwei Jahre, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate besteht.
Einrichtung eines Bildungsteilzeitgeldes von 0,76 € pro entfallender Arbeitsstunde (täglich) zur finanziellen Absicherung während der Teilzeit.
Einführung des Fachkräftestipendiums für bis zu drei Jahre, maximal sechs Monate am Stück, für Personen mit mittlerer Qualifikation in Mangelberufen.
Erweiterung des Leistungskatalogs der Arbeitslosenversicherung um Bildungsteilzeitgeld und Anpassung weiterer Leistungen (z. B. Altersteilzeitgeld).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.