Das Abkommen zwischen Österreich und Indien regelt die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten, verhindert doppelte Sozialversicherungsbeiträge und garantiert Gleichbehandlung bei Leistungen.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Beschäftigte, die von einem Unternehmen in das andere Vertragsland entsandt werden, bleiben im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig, solange die Entsendung nicht länger als 60 Monate dauert.
Versicherungszeiten aus beiden Ländern werden addiert, um die Anspruchsvoraussetzungen für Pensionen und andere Leistungen zu erfüllen.
Staatsangehörige des jeweils anderen Staates sowie deren Angehörige und Hinterbliebene werden gleichbehandelt.
Die zuständigen Behörden beider Länder unterstützen sich gegenseitig kostenfrei bei der Anwendung des Abkommens.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.