Zusammenfassung
Die Vereinbarung legt ein risikovermeidendes Finanzmanagement für Bund, Länder und Gemeinden fest, verbietet spekulative Transaktionen, führt verpflichtende Berichtspflichten und Sanktionen bis zu 15 % des betroffenen Nominalwertes ein.einfache Mehrheit XXIV 22.02.2013
Andere
Gliedstaat
Föderalismus
Schwerpunkte
- Die Finanzgebarung des Staates muss risikoavers ausgerichtet sein; vermeidbare Risiken wie offene Fremdwährungspositionen oder Derivate ohne zugrunde liegendes Grundgeschäft sind zu vermeiden.
- Alle Gebietskörperschaften müssen jährlich bis zum 31. Mai detaillierte Berichte über neue Transaktionen und den Schuldenstand an das Koordinationskomitee übermitteln.
- Verstöße gegen das Spekulationsverbot werden mit einem Sanktionsbeitrag von bis zu 15 % des betroffenen Nominalwertes geahndet; ein Schlichtungsgremium entscheidet nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaft.
- Bund und Länder setzen die Grundsätze in nationales Recht um; die dafür notwendigen Gesetze müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung erlassen werden (spätestens 30. September 2013).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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