1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit
abgestimmt am
26.04.2013
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt zahlreiche Gesundheits- und Tiergesetze an die neue österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit an, insbesondere durch die Änderung der Rechtsmittelwege.
einfache MehrheitXXIV26.04.2013
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
Anpassung der Rechtsmittelwege an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit in ganz Österreich.
Änderung der Bezeichnung von Rechtsmitteln (z.B. von Berufung zu Beschwerde) in den Gesetzen für Zahnärzte und Apotheker.
Einführung von Ordnungsstrafen bis zu 1.500 Euro zur Wahrung der Ordnung in Disziplinarverfahren.
Erweiterung der Rechte des Tierschutzombudsmanns, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht zu erheben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.