Anpassung der Sozialversicherungs-Schiedsverfahren an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
abgestimmt am
26.04.2013
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die Sozialversicherungsregeln an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit an und überträgt die Beschwerdeinstanz für medizinische Streitigkeiten auf das Bundesverwaltungsgericht.
einfache MehrheitXXIV26.04.2013
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Anpassung der Sozialversicherungsgesetze an die neue Struktur der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Beschwerden gegen Entscheidungen der Schiedskommissionen können nun beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Entscheidungen im Bundesverwaltungsgericht erfolgen durch spezielle Senate mit fachkundigen Laienrichtern (Ärzte und Ökonomen).
Das Bundesverwaltungsgericht übernimmt die Prüfung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (Arzneimittel).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.