Anpassung des Hochschulgesetzes an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
abgestimmt am
25.04.2013
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Hochschulgesetz an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an, indem es die Studienkommission als Berufungsinstanz abschafft und Beschwerden direkt an das Bundesverwaltungsgericht ermöglicht.
einfache MehrheitXXIV25.04.2013
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Anpassung des Hochschulgesetzes an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Studienkommission verliert ihre Funktion als Berufungsinstanz für Entscheidungen der Pädagogischen Hochschulen.
Beschwerden in Studienangelegenheiten werden nun bei der ausstellenden Stelle eingebracht, die dann eine Stellungnahme abgeben kann.
Es wird klargestellt, dass gegen die Beurteilung einer Prüfung kein Rechtsmittel möglich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.