Einrichtung eines Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz
abgestimmt am
08.07.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz richtet ein Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung im Innenministerium ein und ändert das Sicherheitspolizeigesetz, um das neue Amt einzubeziehen. Es legt Aufgaben, Organisationsstruktur, Meldepflichten und eine unabhängige Rechtsschutzkommission fest.
einfache MehrheitXXIV08.07.2009
Gesetz
öffentliche Sicherheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Das Sicherheitspolizeigesetz wird um Formulierungen ergänzt, die das neue Bundesamt ausdrücklich als Teil der Sicherheitsbehörde nennen.
In § 38a wird der Verweis von § 382b EO auf die Kombination §§ 382b und 382e EO geändert, um Schutzlücken bei einstweiligen Verfügungen zu schließen.
Der Jahres‑Sicherheitsbericht muss künftig auch das Tätigkeitsfeld des Bundesamtes berichten.
Die Übergangsbestimmungen legen fest, dass die Änderungen zu den §§ 6, 38a und 93 zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.