Anpassung der Sozialversicherung an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die Sozialversicherungsgesetze an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit an, indem es Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ermöglicht.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Anpassung der Sozialversicherungsgesetze an die neue Struktur der Verwaltungsgerichte.
Beschwerden gegen Bescheide der Versicherungsträger können nun direkt beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
In Leistungsverfahren werden bestimmte Regeln des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht angewendet, um die Abläufe zu vereinfachen.
Streitigkeiten über die Zuständigkeit zwischen verschiedenen Versicherungen werden nun durch den zuständigen Bundesminister entschieden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.