Sonderabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Erbfällen (2008)
abgestimmt am
26.02.2009
Zusammenfassung
Ein Sonderabkommen zwischen Österreich und Deutschland verhindert Doppelbesteuerung von Erbfällen, die zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 1. August 2008 auftreten, bis zum Auslaufen der österreichischen Erbschaftssteuer.
einfache MehrheitXXIV26.02.2009
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008· Außer Kraft ab 31.07.2008
Das Abkommen muss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B‑VG vom Bundesrat ratifiziert werden.
Art. 1 legt fest, dass die Bestimmungen des gekündigten Erbschaftsteuerabkommens für Erbfälle zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 1. August 2008 weiter gelten.
Art. 2 regelt die Ratifikation und das Inkrafttreten des Abkommens.
Das Abkommen hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und erfordert keine zusätzlichen Informationspflichten für Unternehmen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.