Novelle des KFG 1967 zur Umsetzung der EU‑Typgenehmigungs‑Richtlinie
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Die Novelle passt das Kraftfahrgesetz an aktuelle EU‑Richtlinien an, definiert elektrisch unterstützte Fahrräder neu, regelt Blaulicht‑Nutzung für Rettungsdienste und erhöht den Beitrag für Wunschkennzeichen.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Elektrisch angetriebene Fahrräder werden nicht mehr als Kraftfahrzeuge eingestuft, wenn sie maximal 600 Watt Leistung und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit haben.
Der Verweis auf die alte Richtlinie wird durch den Hinweis auf die neue EU‑Rahmenrichtlinie 2007/46/EG ersetzt.
Container und andere genormte Frachtstücke gelten als Teil des Fahrzeugs und werden bei den Abmessungs‑ und Gewichtsgrenzen berücksichtigt.
Für Fahrzeuge mit mehr als drei Achsen gilt ein maximales Gesamtgewicht von 37 000 kg.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.