Verschärfung von Strafen und Einführung von Mopedausweis
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Die Novelle verschärft Strafen für Alkoholfahrten und Geschwindigkeitsüberschreitungen, führt den Mopedausweis ein und legt ein verpflichtendes Verkehrscoaching an.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Gesetz
Straßenverkehr
Schwerpunkte
Der Mopedausweis kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden, wenn mindestens sechs theoretische und praktische Unterrichtseinheiten sowie ein Nachweis über die Fahrzeugbeherrschung erbracht wurden.
Bei einem erneuten Verstoß während der dritten Verlängerung der Probezeit muss die Behörde ein amtsärztliches Gutachten und ein verkehrspsychologisches Gutachten anordnen und kann die Fahrerlaubnis entziehen.
Fahrer, denen die Lenkberechtigung für Klassen A, B oder F entzogen wurde, dürfen während der Entzugszeit nicht auf vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge umsteigen, außer bei bestimmten gesundheitlichen Ausnahmen.
Bei Alkoholdelikten ab 0,8 Promille muss ein vierstündiges Verkehrscoaching durchgeführt werden; bei Wiederholungsdelikten ist zusätzlich eine Nachschulung vorgeschrieben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.