Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich
abgestimmt am
25.04.2013
Zusammenfassung
Dieses Gesetz passt die Schul- und Kultusgesetze an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit an. Es ersetzt alte Instanzenwege durch direkte Beschwerdemöglichkeiten vor Gerichten und führt Widerspruchsverfahren für schulische Entscheidungen ein.
einfache MehrheitXXIV25.04.2013
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
Anpassung der gesamten Schulgesetzgebung an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ersetzung des bisherigen Instanzenzuges durch den direkten Weg zum Verwaltungsgericht.
Einführung von Widerspruchsverfahren für Entscheidungen von Organen wie Schulleitern oder Prüfungskommissionen.
Festlegung neuer Fristen für die Entscheidung im Widerspruchsverfahren (z.B. zwei bis drei Wochen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.