Fluorierte‑Treibhause‑Gase‑Gesetz 2009 – Umsetzung EU‑Vorgaben in Österreich
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Das FTG‑2009 überträgt die Vollziehung der EU‑Verordnung zu fluorierten Treibhausgasen auf das Umweltministerium, legt Qualifikations‑ und Zertifizierungsanforderungen für Personen und Unternehmen fest und sieht Geldstrafen bei Verstößen vor.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Gesetz
Umwelt
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Das Gesetz legt Übergangsbestimmungen fest, die bis zum 4. Juli 2009/2010/2011 vorläufige Zertifikate für Personal und Unternehmen zulassen.
Personen, die in den genannten Bereichen tätig sind, müssen die Qualifikationsanforderungen der jeweiligen EU‑Durchführungsverordnungen erfüllen.
Prüf‑, Zertifizierungs‑ und Bescheinigungsstellen werden an berufsständische Wirtschaftskammern delegiert.
Der Landeshauptmann überwacht die Einhaltung der Vorschriften und ist im Instanzenzug die übergeordnete Behörde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.