Bundesgesetz zur Durchführung der REACH‑Verordnung und Anpassung des Chemikaliengesetzes
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Bundesgesetz zur Durchführung der EU‑REACH‑Verordnung und ändert das Chemikaliengesetz 1996, um die neuen EU‑Regelungen (REACH, CLP) wirksam umzusetzen.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Gesetz
Umwelt
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird als zuständige Behörde für die REACH‑Verordnung benannt.
Der Landeshauptmann ist für die behördliche Überwachung der Einhaltung von REACH‑ und CLP‑Vorschriften zuständig.
Verstöße gegen REACH‑ und CLP‑Pflichten werden mit Geldstrafen von 360 € bis 38 000 € geahndet.
Stoffe, Gemische und Erzeugnisse müssen bei einer Menge von mindestens einer Tonne jährlich angemeldet werden; Ausnahmen gelten für geringe Mengen, Forschung und bestimmte Polymere.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.