Das Gesetz ändert das Universitätsgesetz 2002 umfassend: Es führt neue Gremien, Gender‑Quoten, Finanzierungs‑ und Datenbank‑Regelungen sowie Vorgaben für Studienplätze und die Studienberechtigungsprüfung ein.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Gesetz
Hochschulausbildung
Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Schwerpunkte
Einrichtung einer Findungskommission, die innerhalb von vier Wochen nach Ausschreibung Kandidat*innen prüft und dem Senat einen Drei‑Er‑Vorschlag unterbreitet.
Leistungs‑ und Gestaltungsvereinbarungen müssen jährlich bis zum 30. April dem Bundesminister vorgelegt werden; die Ziele werden anhand festgelegter Kennzahlen gemessen.
Der Universitätsrat muss mindestens 40 % Frauen in seiner Zusammensetzung haben; bei Nichteinhaltung kann der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Einrede erheben.
Einführung einer Studienberechtigungsprüfung, die Personen ohne klassische Hochschulreife nach Vorlage von Nachweisen und einem Aufsatz zulässt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.