Einspruch Österreich gegen Beitritt Dominikanische Republik zum Haager Beglaubigungsübereinkommen
abgestimmt am
09.07.2009
Zusammenfassung
Österreich legt Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Haager Beglaubigungsübereinkommen ein, weil dort die Urkundensicherheit zu gering ist. Der Einspruch muss vor dem 1. Juli 2009 beim niederländischen Außenministerium eingereicht werden.
einfache MehrheitXXIV09.07.2009
Andere
Ausweis
Gerichtswesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich erhebt Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik, weil die Urkundensicherheit dort zu gering ist.
Der Einspruch muss vom Nationalrat genehmigt werden, weil das Übereinkommen gesetzesändernd ist.
Da das Übereinkommen keine Angelegenheiten der Länder betrifft, ist die Zustimmung des Bundesrates nicht nötig.
Der Einspruch muss vor dem 1. Juli 2009 beim niederländischen Außenministerium eingereicht werden, damit er wirksam wird.
Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
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