Zusammenfassung
Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz erlaubt dem Finanzminister, befristet bis Ende 2010 Garantien für Kredite großer österreichischer Unternehmen zu übernehmen, um deren Liquidität in der Finanzkrise zu sichern.einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Gesetz
Wirtschaft
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen kann im Interesse der Wirtschaft Haftungen (Garantien) für Unternehmen übernehmen, die vorübergehend Liquiditätsengpässe haben.
- Voraussetzungen für Unternehmen: Sitz/Betriebsstätte in Österreich, operative Tätigkeit im Land, keine Zugehörigkeit zum Finanzsektor, kein KMU‑Status, gesunde Basis vor 01.07.2008 und angemessenes Risiko für den Bund.
- Das gesamte Haftungsvolumen ist auf maximal 10 Mrd. € begrenzt; einzelne Haftungen dürfen höchstens 300 Mio. € betragen.
- Anträge auf Haftungsübernahme mussten bis spätestens 12. November 2010 gestellt werden; die Verträge müssen schriftlich und in Euro abgeschlossen werden.
Abstimmung
SPÖ (57)
ÖVP (51)
FPÖ (34)
BZÖ (21)
GRÜNE (20)
Abstimmung
SPÖ
(57)
ÖVP
(51)
FPÖ
(34)
BZÖ
(21)
GRÜNE
(20)
Referenziert in
Einführung eines Flat-Tax-Steuermodells zur Umsetzung einer Staats- und Verwaltungsreform (246/UEA)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Entschließung
(Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) Interbankmarktstärkungsgesetz, Finanzmarktstabilitätsgesetz, Bundeshaushaltsgesetz, Bundesfinanzgesetz 2009, Bundesfinanzgesetz 2010 Bundesfinanzrahmengesetz (AA-64)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Abänderung
(Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG) Interbankmarktstärkungsgesetz, Finanzmarktstabilitätsgesetz, Bundeshaushaltsgesetz, Bundesfinanzgesetz 2009, Bundesfinanzgesetz 2010 Bundesfinanzrahmengesetz (AA-65)
einfache Mehrheit XXIV 08.07.2009
Abänderung
Reden
20 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
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