Einbeziehung des Luftverkehrs in das österreichische Emissionshandelssystem
abgestimmt am
10.07.2009
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Emissionszertifikategesetz um Luftverkehr, führt neue Melde‑ und Überwachungspflichten ein, legt die Zuteilung von Zertifikaten fest und sieht Sanktionen bei Nicht‑Erfüllung vor.
einfache MehrheitXXIV10.07.2009
Gesetz
Handel
Umwelt
Industrie
Luftverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Geltungsbereich des Emissionshandels wird auf Luftverkehrstätigkeiten ausgeweitet; Luftfahrzeugbetreiber, die seit 2006 aktiv sind, werden in einer öffentlich zugänglichen Liste geführt.
Luftfahrzeugbetreiber müssen ab 1. Januar 2010 ein Überwachungskonzept vorlegen und jährlich ihre CO₂‑Emissionen nach festgelegten Grundsätzen melden.
Kostenfreie Zertifikate werden anhand der Tonnenkilometer des Jahres 2010 zugeteilt; weitere Zertifikate werden über Versteigerungen (15 % der Gesamtmenge) verteilt.
Betreiber, die nicht rechtzeitig genug Zertifikate abgeben, erhalten Geldstrafen und Sanktionszahlungen (40 € bzw. 100 € pro fehlender Tonne CO₂‑Äq.) und ihre Namen werden veröffentlicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.