Das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Nigeria garantiert gegenseitige Förderung von Direktinvestitionen, faire Behandlung, Schutz vor willkürlicher Enteignung und freien Geldtransfer, während Umwelt‑ und Arbeitsstandards erhalten bleiben. Streitigkeiten werden zunächst verhandelt, danach an ein internationales Schiedsgericht verwiesen.
einfache MehrheitXXIV23.05.2013
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Vertrag definiert, wer als Investor gilt (natürliche Personen und Unternehmen) und was unter einer Investition zu verstehen ist.
Beide Vertragsparteien fördern und erlauben Investitionen von Investoren der jeweils anderen Partei gemäß ihren nationalen Gesetzen.
Investitionen erhalten faire, gleichberechtigte und dauerhafte Behandlung; das Meist‑ und Inländergleichbehandlungsprinzip wird garantiert.
Umweltstandards dürfen nicht durch Investitionen geschwächt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.