Amtssitzabkommen für das Internationale König‑Abdullah‑Zentrum in Österreich
abgestimmt am
13.06.2013
Zusammenfassung
Das Abkommen legt den rechtlichen Status, die Unverletzlichkeit des Sitzes und umfangreiche Immunitäten sowie Steuer‑ und Zollbefreiungen für das Internationale König‑Abdullah‑Zentrum in Wien fest.
einfache MehrheitXXIV13.06.2013
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
Österreich erkennt das Zentrum als internationale Organisation mit voller Rechtsfähigkeit an, sodass es Verträge abschließen und Eigentum erwerben kann.
Der Sitz des Zentrums ist unverletzlich; österreichische Behörden dürfen ihn nur mit Zustimmung des Generalsekretärs betreten, außer in Notfällen wie Feuer.
Das Zentrum ist von der österreichischen Gerichtsbarkeit befreit, außer in den im Artikel genannten Ausnahmefällen (z. B. Verkehrsunfälle).
Das Zentrum und sein Eigentum sind von allen Formen der Besteuerung, Zöllen und Einfuhrabgaben befreit; für Fahrzeuge wird ein diplomatisches Kennzeichen ausgestellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.